AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

glutform Gruppe | Stand: 01.07.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen sowie Beratungs-, Montage- und Serviceleistungen der Glutform Flammorama AG (Rupperswil), Glutform Feuergalerie AG (Dietlikon), glutform SG GmbH (Arnegg), Glutform Müller GmbH (Kägiswil) und glutform VS GmbH (Brig-Glis), gemeinsam «glutform». Vertragspartnerin und mit «glutform» gemeint ist jeweils die in Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Gesellschaft; im Onlineshop auf glutform.ch die Glutform Flammorama AG. Abweichende oder ergänzende Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich in Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag festgehalten sind; sie gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit schriftlicher Anerkennung durch glutform. Der Schriftlichkeit genügt E-Mail.

Für das Projektgeschäft (Leistungen mit individueller Offerte) sind Offerte und Auftragsbestätigung massgebend; Richtpreise auf der Website sind unverbindlich. Für den Direktverkauf (Onlineshop und Ausstellungen ohne individuelle Offerte) gilt zusätzlich Ziffer 7.

2. Offerten, Beratung und Planung

Offerten sind 30 Tage gültig; Zwischenverkauf vorbehalten. Der Vertrag kommt mit unterzeichneter Bestellung, schriftlicher Annahme der Offerte oder Leistung der Anzahlung zustande. Beratungen in der Ausstellung sind kostenlos; Besichtigungen, Beratungen vor Ort und individuelle Planungen können gegen vorgängig kommuniziertes Honorar erfolgen. Unvermeidbare Mehrkosten bis 10 Prozent der Auftragssumme können ohne Rücksprache verrechnet werden. Planungsunterlagen, Zeichnungen, Visualisierungen und Offerten bleiben geistiges Eigentum von glutform und dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch für die Ausführung durch Dritte verwendet werden, auch wenn dafür kein Honorar geschuldet ist.

3. Preise und Zahlung

Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Im Onlineshop, bei angeschriebenen Preisen und gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten ist die Mehrwertsteuer im Endpreis enthalten; im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gilt der Ausweis der Offerte, ohne Hinweis inklusive Mehrwertsteuer. Versandkosten werden separat ausgewiesen; Montage ist nicht im Produktpreis enthalten. Im Projektgeschäft ist mindestens eine Anzahlung bei Auftragserteilung geschuldet, die Restzahlung bei Lieferung; die Bestellung beim Hersteller wird erst nach Eingang der Anzahlung ausgelöst. Unabhängig vom Liefertermin wird der gesamte Kaufpreis spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss fällig; die Bezahlung befreit nicht von der Abnahme (Ziffer 6). Bei Zahlungsverzug sind der gesetzliche Verzugszins und Mahngebühren bis CHF 50 pro Mahnung geschuldet; für Betreibung oder Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts eine Pauschale von CHF 250 zuzüglich amtlicher Kosten. glutform kann bei Verzug Arbeiten und Lieferungen zurückhalten und das Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Verrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

4. Annullation durch den Kunden

Erteilte Aufträge sind verbindlich und können nicht einseitig annulliert werden; glutform kann auf der Erfüllung beharren. Verzichtet glutform darauf, schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von 30 Prozent der Auftragssumme zuzüglich Ersatz angefallener Aufwendungen (Planung, Bewilligungen, Drittleistungen, Anfahrten). Bei Sonderanfertigungen und objektspezifischen Bestellungen beträgt die Konventionalstrafe 100 Prozent, sobald Produktion oder Bestellung ausgelöst wurde, da solche Ware nicht anderweitig verwertbar ist.

5. Montage, Baustelle und Abnahme

Der Montagepreis umfasst gemäss Offerte Lieferung, Stellen am Standort und Anschluss an den bauseits vorbereiteten Kaminanschluss. Erschwerte Bedingungen werden nach Ankündigung zusätzlich verrechnet; technische Hilfsmittel wie Kräne organisiert der Kunde oder sie werden separat offeriert. Der Kunde stellt Zugang, Zufahrt und Strom sicher und informiert über örtliche Gegebenheiten (Tragfähigkeit, verdeckte Leitungen, Brandschutz). Bauverzögerungen sind spätestens fünf Arbeitstage vor dem Montagetermin zu melden; kann die Montage mangels bauseitiger Voraussetzungen nicht ausgeführt werden, wird der Mehraufwand (Anfahrten, Wartezeiten, Zusatzeinsätze, Zwischenlagerung) nach Aufwand verrechnet. Montage und Betrieb richten sich nach den anerkannten Regeln der Technik (VKF-Brandschutzvorschriften, SIA-Normen, feusuisse-Richtlinien); gemäss Norm SIA 382/5 darf keine Lüftungseinrichtung einen die Feuerstätte störenden Unterdruck verursachen; druckneutrale Verhältnisse sind bauseits sicherzustellen. glutform haftet nicht für Schäden an verdeckten Leitungen ohne verlässliche Pläne des Kunden bei Einhaltung üblicher Sorgfalt; Befestigungsspuren werden nicht ausgebessert. Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme; nicht gerügte sichtbare Mängel gelten als genehmigt. Installierte oder gebrauchte Produkte werden nicht zurückgenommen.

6. Lieferung und Lagerung

Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet. glutform kann Dritte beiziehen und Teillieferungen vornehmen und verrechnen. Höhere Gewalt (etwa Pandemien, behördliche Massnahmen, Importbeschränkungen, Streiks, Rohstoffknappheit) verlängert Fristen um die Dauer der Behinderung; dauert sie über sechs Monate oder liefert der Hersteller trotz rechtzeitiger Bestellung nicht, kann glutform ganz oder teilweise zurücktreten; Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Schadenersatz für nicht von glutform zu vertretende Verzögerungen ist ausgeschlossen. Geliefert wird in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Kostenlose Abholung ab Zentrallager Rupperswil; Transport in eine andere Ausstellung wird verrechnet. Speditionslieferungen ohne Montage erfolgen bis Bordsteinkante; dort geht die Gefahr über. Transportschäden sind am Liefertag dem Spediteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken, andere offensichtliche Mängel innert 5 Tagen glutform. Bei Nichtabnahme trotz Nachfrist von 10 Tagen kann glutform Erfüllung verlangen oder zurücktreten (Ziffer 4). Lagerung: ab dem zweiten Monat nach Termin, spätestens ab einem Jahr nach Vertragsschluss, CHF 65 pro Monat und Gerät (inkl. MwSt.), Kaminanlagen zusätzlich pauschal CHF 500; ab dann lagert die Ware auf Gefahr des Kunden, ihre Versicherung ist seine Sache, und glutform kann die Abnahme innert Frist verlangen.

7. Onlineshop und Direktverkauf

Die Darstellung im Onlineshop ist kein verbindliches Angebot; der Kunde offeriert mit der Bestellung, der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Versand zustande. glutform kann Bestellungen ablehnen; Zahlungen werden dann erstattet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Schweizer Onlinehandel nicht; zwingende Widerrufsrechte bleiben vorbehalten. Bestellungen und Käufe sind verbindlich; ein Rückgaberecht besteht nicht. Umtausch nur nach vorgängiger Absprache aus Kulanz für unbenutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ware; ausgeschlossen für Sonderanfertigungen, Bestellartikel und installierte oder in Betrieb genommene Geräte. Die Gewährleistung (Ziffer 8) bleibt unberührt.

8. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Sachgewährleistung von zwei Jahren ab Ablieferung, fünf Jahren für dauerhaft in ein Bauwerk eingebaute Werkleistungen; die Wandelung ist ausgeschlossen. glutform leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz, bei Fehlschlagen Minderung. Herstellergarantien gelten zusätzlich; die Rechnung ist Garantiebeleg. Offensichtliche Mängel sind innert 5 Tagen bzw. an der Abnahme zu rügen, verdeckte unverzüglich nach Entdeckung. Ausgeschlossen sind Mängel aus unsachgemässer Nutzung, fehlender Wartung, eigenmächtigen Änderungen, normaler Abnutzung, äusserer Einwirkung sowie aus bestehenden oder fremden Kaminanlagen. Anlassfarben und nutzungsbedingte Oberflächenveränderungen ohne Funktionseinfluss sind kein Mangel.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von glutform; der Kunde ermächtigt glutform zur Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) auf seine Kosten und darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

10. Referenzfotos

Monteure erstellen Dokumentationsfotos der Installation. glutform darf diese ausschliesslich anonymisiert als Referenz verwenden (ohne Adressen, Personen, Namen oder standortbezogene Details); mehr nur nach gemeinsamer schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde kann jederzeit für die Zukunft widersprechen; Online-Beiträge werden dann entfernt. Urheberrechte verbleiben bei glutform. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf glutform.ch als Vertragsbestandteil.

11. Haftung

glutform haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach zwingendem Recht (insb. Produktehaftpflichtgesetz). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist soweit zulässig ausgeschlossen.

12. Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände der ZPO; im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist Gerichtsstand Rupperswil. Unwirksame Bestimmungen werden durch zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen; die übrigen bleiben gültig. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige, auf glutform.ch und in den Ausstellungen verfügbare Fassung.