Vorschriften für Cheminées und Öfen in der Schweiz

Wer in der Schweiz ein Cheminée, einen Ofen oder eine Feuerstelle einbaut, bewegt sich in einem klaren Regelwerk aus Brandschutz, Luftreinhaltung und kantonalen Vorgaben. Das klingt nach viel, ist aber kein Hindernis, wenn von Anfang an richtig geplant wird. Genau das ist unsere Aufgabe. glutform kennt die geltenden Vorschriften aus der täglichen Praxis und sorgt dafür, dass Ihre Anlage normkonform geplant, eingebaut und abgenommen wird. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Feuerstellen in der Schweiz, von den VKF-Brandschutzvorschriften über die Verbrennungsluft bis zur Feuerungskontrolle. So wissen Sie, worauf es ankommt, und können sich auf das Schöne konzentrieren: das Feuer.

STAND: JUNI 2026

Kaminhöhe über Dach

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen verschärft. Gemäss den Empfehlungen des BAFU (Bundesamt für Umwelt) zur Mindesthöhe von Kaminen über Dach gelten heute höhere Mindestmasse. Die früheren, tieferen Höhen werden von den Baubehörden nur noch in Ausnahmefällen bewilligt.

Als Richtwert für kleine Holzfeuerungen wie Cheminées und Öfen:

Flachdach:

Der Kaminaustritt muss mindestens 1.5 Meter über der Dachfläche liegen.

Schrägdach:

Der Kaminaustritt muss mindestens 0.5 Meter über dem First liegen.

Das sind Mindestwerte. Die tatsächlich nötige Höhe hängt vom Einzelfall ab, etwa von höheren Nachbargebäuden in der Nähe, von Dachaufbauten oder von der Dachform. Massgebend ist immer die strengere von Brandschutz- und Lufthygiene-Vorgabe. Wir prüfen das für Ihr Projekt und planen den Kamin von Anfang an bewilligungsfähig.

HÄUFIGSTER PLANUNGSFEHLER

Verbrennungsluft

Der häufigste Planungsfehler ist eine fehlende oder zu kleine Frischluftzufuhr. Jedes Cheminée und jeder Cheminéeofen braucht zwingend ausreichend Frischluft, bei Neubauten ist ein direkter Frischluftanschluss gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie, kommt es bei der heutigen dichten Bauweise sofort zu Funktionsstörungen.

Auch Öfen brauchen Frischluft

Entgegen einer verbreiteten Meinung braucht auch ein Cheminéeofen oder Schwedenofen zwingend eine Frischluftzufuhr, besonders in modernen, dichten Gebäuden.

Frischluft-Querschnitte beim Cheminée (Richtwerte)

Je nach Feuerstellengrösse und Kaminquerschnitt gelten folgende Querschnitte:

Schwedenofen: 1 × Ø 100 mm oder 78.5 cm²

Kleines Cheminée: 1 × Ø 150 mm oder 175 cm²

Mittleres Cheminée: 2 × Ø 150 mm oder 350 cm²

Grosses Cheminée: 3 × Ø 150 mm oder 525 cm²

Rohre, Kanäle und Dämmung

Die Frischluft kann in runden Rohren oder in Flachkanälen zur Feuerstelle geführt werden, entscheidend ist der richtige Querschnitt.

Frischluftleitungen müssen im Normalfall gedämmt werden.

Leitungsführung

Die Zuführung erfolgt über den Boden (Betondecke) oder direkt über die Aussenwand zum Cheminée.

Eine Frischluftführung vom Dach ist nur in Ausnahmefällen möglich.

STAND: JUNI 2026

Brandschutz

Jede Feuerstätte braucht einen sicheren Brandschutz, damit umliegende Bauteile nicht überhitzen. Wie viel Wärmedämmung und welche Sicherheitsabstände nötig sind, hängt vom Gerät ab und steht verbindlich in der Leistungserklärung des Produkts. Wir planen nach den aktuell gültigen VKF-Brandschutzvorschriften und den Fachregeln von feusuisse.

Nicht brennbare Wände

Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell rund 4 bis 10 cm.

Brennbare Wände (z. B. Holz)

Vormauerung vor brennbaren Wänden mit einer Mindeststärke von 12 cm, über die ganze Raumhöhe.

Vormauerung seitlich 20 cm über die Feuerstätte hinausragend.

Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell rund 4 bis 12 cm.

Brennbare Decken

Brennbare Decken (Holzkonstruktion) müssen ausreichend gedämmt werden, je nach Aufbau rund 18 cm.

Vorbelag bei Cheminées

Brennbare Bodenbeläge vor dem Cheminée müssen mit einem nicht brennbaren Material (RF1) geschützt werden.

Der Vorbelag muss mindestens 40 cm breit sein, gemessen ab Feuerraumkante.

Ist die Feuerstelle mehr als 40 cm über dem Boden, entspricht die Höhe der Vorbelagsbreite.

Feuer für jedes Projekt

Für jede architektonische Handschrift die passende Feuerstelle, von der minimalistischen Sichtkante bis zum skulpturalen Speicherofen. Entdecken Sie unsere Feuerstellen und finden Sie, was zu Ihrem Raum und Ihrem Stil passt.

FAQs

Braucht ein Cheminéeofen oder Schwedenofen eine eigene Frischluftzufuhr?

Ja. Auch ein Cheminéeofen oder Schwedenofen benötigt zwingend eine ausreichende Frischluftzufuhr, besonders in modernen, dichten Gebäuden. Eine fehlende oder zu kleine Zufuhr ist der häufigste Planungsfehler.

Brauche ich für ein Cheminée oder einen Ofen eine Baubewilligung?

Das hängt vom Projekt und vom Kanton ab. Oft ist für einen neuen Kamin oder einen Umbau eine Bewilligung nötig. Wir klären das für Ihr Vorhaben ab und reichen die nötigen Unterlagen bewilligungsfähig ein.

Welche Vorschriften gelten in der Schweiz für Feuerstellen?

Massgebend sind die VKF-Brandschutzvorschriften, die BAFU-Empfehlungen mit der Luftreinhalte-Verordnung und die Fachregeln von feusuisse, dazu das kantonale Baurecht. Aktuell gelten die Brandschutzvorschriften 2015, eine Totalrevision (BSV 2026) ist in Vorbereitung.

Muss der Kamin regelmässig kontrolliert werden?

Ja. Feuerungen werden periodisch durch den Kaminfeger kontrolliert und gereinigt. Die Intervalle regeln die Kantone.

Kann ich mein altes Cheminée sanieren statt ersetzen?

In vielen Fällen ja, zum Beispiel mit dem Einbau einer modernen Heizkassette. Nach heutigem Recht sind solche Unterhalts- und Sanierungskosten bis Ende 2028 grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Gerne prüfen wir die Möglichkeiten für Ihre Anlage.

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