Vorschriften für Cheminées und Öfen in der Schweiz
Wer in der Schweiz ein Cheminée, einen Ofen oder eine Feuerstelle einbaut, bewegt sich in einem klaren Regelwerk aus Brandschutz, Luftreinhaltung und kantonalen Vorgaben. Das klingt nach viel, ist aber kein Hindernis, wenn von Anfang an richtig geplant wird. Genau das ist unsere Aufgabe. glutform kennt die geltenden Vorschriften aus der täglichen Praxis und sorgt dafür, dass Ihre Anlage normkonform geplant, eingebaut und abgenommen wird. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Feuerstellen in der Schweiz, von den VKF-Brandschutzvorschriften über die Verbrennungsluft bis zur Feuerungskontrolle. So wissen Sie, worauf es ankommt, und können sich auf das Schöne konzentrieren: das Feuer.
STAND: JUNI 2026
Kaminhöhe über Dach
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen verschärft. Gemäss den Empfehlungen des BAFU (Bundesamt für Umwelt) zur Mindesthöhe von Kaminen über Dach gelten heute höhere Mindestmasse. Die früheren, tieferen Höhen werden von den Baubehörden nur noch in Ausnahmefällen bewilligt.
Als Richtwert für kleine Holzfeuerungen wie Cheminées und Öfen:
Das sind Mindestwerte. Die tatsächlich nötige Höhe hängt vom Einzelfall ab, etwa von höheren Nachbargebäuden in der Nähe, von Dachaufbauten oder von der Dachform. Massgebend ist immer die strengere von Brandschutz- und Lufthygiene-Vorgabe. Wir prüfen das für Ihr Projekt und planen den Kamin von Anfang an bewilligungsfähig.
HÄUFIGSTER PLANUNGSFEHLER
Verbrennungsluft
Der häufigste Planungsfehler ist eine fehlende oder zu kleine Frischluftzufuhr. Jedes Cheminée und jeder Cheminéeofen braucht zwingend ausreichend Frischluft, bei Neubauten ist ein direkter Frischluftanschluss gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie, kommt es bei der heutigen dichten Bauweise sofort zu Funktionsstörungen.
STAND: JUNI 2026
Brandschutz
Jede Feuerstätte braucht einen sicheren Brandschutz, damit umliegende Bauteile nicht überhitzen. Wie viel Wärmedämmung und welche Sicherheitsabstände nötig sind, hängt vom Gerät ab und steht verbindlich in der Leistungserklärung des Produkts. Wir planen nach den aktuell gültigen VKF-Brandschutzvorschriften und den Fachregeln von feusuisse.
Feuer für jedes Projekt
Für jede architektonische Handschrift die passende Feuerstelle, von der minimalistischen Sichtkante bis zum skulpturalen Speicherofen. Entdecken Sie unsere Feuerstellen und finden Sie, was zu Ihrem Raum und Ihrem Stil passt.
FAQs
Braucht ein Cheminéeofen oder Schwedenofen eine eigene Frischluftzufuhr?
Ja. Auch ein Cheminéeofen oder Schwedenofen benötigt zwingend eine ausreichende Frischluftzufuhr, besonders in modernen, dichten Gebäuden. Eine fehlende oder zu kleine Zufuhr ist der häufigste Planungsfehler.
Brauche ich für ein Cheminée oder einen Ofen eine Baubewilligung?
Das hängt vom Projekt und vom Kanton ab. Oft ist für einen neuen Kamin oder einen Umbau eine Bewilligung nötig. Wir klären das für Ihr Vorhaben ab und reichen die nötigen Unterlagen bewilligungsfähig ein.
Welche Vorschriften gelten in der Schweiz für Feuerstellen?
Massgebend sind die VKF-Brandschutzvorschriften, die BAFU-Empfehlungen mit der Luftreinhalte-Verordnung und die Fachregeln von feusuisse, dazu das kantonale Baurecht. Aktuell gelten die Brandschutzvorschriften 2015, eine Totalrevision (BSV 2026) ist in Vorbereitung.
Muss der Kamin regelmässig kontrolliert werden?
Ja. Feuerungen werden periodisch durch den Kaminfeger kontrolliert und gereinigt. Die Intervalle regeln die Kantone.
Kann ich mein altes Cheminée sanieren statt ersetzen?
In vielen Fällen ja, zum Beispiel mit dem Einbau einer modernen Heizkassette. Nach heutigem Recht sind solche Unterhalts- und Sanierungskosten bis Ende 2028 grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Gerne prüfen wir die Möglichkeiten für Ihre Anlage.















